Teilnahmebedinungen
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer!
Wir freuen uns, dich bei unseren Kursen, Seminaren, oder Freizeiten begrüßen zu können. Die nachstehenden Teilnahmebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des abzuschließenden Vertrages.
Im nachfolgenden Text bedeutet TN „Teilnehmer/-in“ und ABÖJ steht für „Arbeitskreis Bibelorientierter Österreichischer Jugend“ sowie alle in dessen Auftrag handelnden Personen. Dies schließt auch Adonia-Österreich als Arbeitszweig des ABÖJ mit ein.
Anmeldung
1.1. Folgende Angaben sind bei der Anmeldung zu machen:
Name, Vorname, Geschlecht, Straße/Nr., PLZ, Ort, Geburtsdatum, Telefon, Mail, Kurs/Seminar/Freizeit, sowie weitere für die Organisation und Durchführung des Kurses, Seminares oder der Freizeit notwendigen Angaben
1.2. Der/Die TN ist damit einverstanden, dass die unter 1.1. gemachten Angaben elektronisch erfasst werden und für interne Zwecke verwendet werden.
1.3. Mit der Anmeldung erteilt der/die TN dem ABÖJ das Recht, dass die Adressangaben (Name, Vorname, Straße/Nr., PLZ, Ort, Telefon, Mail) bei Kursen im Rahmen einer gedruckten Teilnehmerliste allen Teilnehmern mitgeteilt werden darf.
1.4. Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, zurück zu weisen.
1.5. TN aus ABÖJ-Mitgliedsgemeinden haben Vorrang gegenüber Nichtmitgliedern.
Vertragsabschluss
2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der/die TN – bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter/in und diese/-r selbst – dem ABÖJ den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an.
2.2. Es ist das Ziel des ABÖJ, Personen mit besonderen Bedürfnissen die Teilnahme an seinen Angeboten zu ermöglichen, soweit dies nach der Art der Angebote und insbesondere den Gegebenheiten der Anreise und der Unterkunft in Betracht kommt. Hierzu sind jedoch genaue Angaben zur Art und Umfang der speziellen Bedürfnissen der Person in der Anmeldung (nicht erst nach der Teilnahmebestätigung, vor Beginn oder später) unbedingt erforderlich. Dasselbe gilt bei andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
2.3. Der Vertrag kommt – bei Minderjährigen mit diesem selbst sowie mit dem/der/den gesetzlichen Vertreter/-in/-n – ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung zustande, bei kurzfristigen Buchungen später als 10 Tage vor Beginn auch vorab durch eine mündliche oder telefonische Mitteilung des ABÖJ an den/die TN bzw. den/die gesetzlichen Vertreter, und führt zum rechtsverbindlichen Reisevertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht.
Anzahlung, Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss – also Zugang der Teilnahmebestätigung – wird, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, eine Anzahlung von 20% des Preises, mindestens aber € 50,–, jedoch nicht mehr als € 250,– pro TN fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Kurs-, Seminar-, oder Freizeitbetrag angerechnet.
3.2. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Beginn zahlungsfällig, soweit der Kurs, das Seminar oder die Freizeit nicht mehr aus den in 5.3. genannten Gründen abgesagt werden kann.
Rücktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit oder des Kurses
4.1. Abmeldungen verursachen Umtriebe und Kosten.
Deshalb behält sich der ABÖJ das Recht vor, für die ihm entstandenen Aufwände im Falle eines
Rücktritts durch den/die TN eine Entschädigung zu verrechnen.
- Bei Wochenkursen: € 50,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 100,– bei Abmeldung in der Woche vor Beginn des Kurses.
- Bei Wochenendkursen, Seminaren: € 20,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 40,– bei Abmeldung in der Vorwoche.
- Bei Freizeiten: € 50,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 100,– bei der Abmeldung in der Vorwoche.
4.2. Wer ohne persönliche Abmeldung einem Kurs, Seminar bzw. einer Freizeit fernbleibt, hat den
vollen Betrag zu bezahlen.
4.3. Ist der TN aufgrund einer nicht vorhersehbaren Krankheit bzw. eines Unfalls an der Teilnahme verhindert wird, wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests von der Entschädigung abgesehen.
Rücktritt und Kündigung durch den ABÖJ
5.1. Der ABÖJ kann den Vertrag kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung durch die vom
ABÖJ eingesetzten Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung die Durchführung des Kurses, Seminars bzw.
der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitarbeit des
ABÖJ oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstöß
5.2. Die Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Der ABÖJ behält den vollen Anspruch
auf den Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitpreis, erstattet jedoch ersparte Aufwendungen sowie Rückzahlungen.
5.3. Der ABÖJ kann vom Vertrag bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Bestimmungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den ABÖJ muss in der konkreten Ausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Kurse, Seminare oder Freizeiten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein (siehe „Besondere Vertragsgrundlagen“).
Der ABÖJ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
Der ABÖJ ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage des Kurses, Seminars bzw. der Freizeit unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt des ABÖJ später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Angebot verlangen, wenn der ABÖJ in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage geltend zu machen.
Wird der Kurs, das Seminar bzw. die Freizeit aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Elektronische Datenerfassung
6.1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der ABÖJ seine Kontaktdaten elektronisch erfasst und verarbeitete.
6.2. Diese werden bei Bedarf auszugsweise an Kurs-, Seminar oder Freizeitleiter für die Organisation eines Kurses, Seminars oder Freizeit zur Verfügung gestellt. Folgende Daten werden weitergegeben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Mobiltelefon und Festnetznummer
Versicherung
7.1. Versicherung ist Sache der TN. Im Schadensfall können keine Versicherungsansprüche an den ABÖJ gestellt werden.
Besondere Vertragsgrundlagen
8.1. Der/Die TN erklärt als Vertragsgrundlage und als besondere, persönliche Verpflichtung sich bereit, bewusst an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen.
8.2. Vom TN wird erwartet, dass er am gesamten angebotenen Programm teilnimmt.
8.3. Auf allen Kursen, Seminaren und Freizeiten herrscht ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
8.4. Der/Die TN, bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigte, sind dazu verpflichtet, die Kurs-,
Seminar- bzw. Freizeitleitung frühzeitig vor Beginn des Anlasses über besondere Bedürfnisse,
Allergien, Einschränkungen, etc. zu informieren und gegebenenfalls notwendige Hilfsmittel und/
oder Medikamente zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere das korrekte Ausfüllen des Persönlichen Informationsblattes.
8.5. Zimmer und Zelte werden nach Geschlecht getrennt. Doppelzimmer oder Zelte werden nur an verheiratete Paare vergeben.
8.6. Der/Die TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom ABÖJ in Form von Info-Briefen oder mündlich zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu einer Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Rechte führen.
8.7. Für die Durchführung von Kursen und Seminaren gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen:
Basiskurs: 12 Teilnehmende
Aufbau- und Teamleiterkurs: 6 Teilnehmende
Tagesseminare: 12 Teilnehmende
8.8. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis vier Wochen vor Beginn nicht erreicht, kann der Kurs oder
das Seminar abgesagt werden.
8.9. Für die Durchführung von Freizeiten gelten die Mindestteilnehmerzahlen und Fristen, welche in
der jeweiligen Ausschreibung angegeben sind.
8.10. Bild-, Film- und Tonaufnahmen aus Kursen, Seminaren bzw. Freizeiten dürfen vom ABÖJ zu
ABÖJ-internen und externen Zwecken verwendet werden. Den Teilnehmenden ist es untersagt, solche aus Kursen, Seminaren bzw. Freizeiten stammenden Aufnahmen ohne Erlaubnis der darauf abgebildeten Personen in sozialen Netzwerken oder anderswertig zu veröffentlichen.
Stand: Bregenz, 29. November 2023